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   BVerwG, 28.10.1960 - I B 99.60   

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https://dejure.org/1960,1075
BVerwG, 28.10.1960 - I B 99.60 (https://dejure.org/1960,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1960 - I B 99.60 (https://dejure.org/1960,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1960 - I B 99.60 (https://dejure.org/1960,1075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Abgrenzung zum Abfindungsanspruch; Ausgleichsanspruch; Nachteil, vorübergehender; Nässe; Verschulden der Behörde; Verschulden, mitwirkendes; Viehschaden

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  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 750
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58

    Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1960 - I B 99.60
    Der Anspruch aus § 56 RUO ist ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch, der sich gegen die Teilnehmergemeinschaft richtet, aber nicht einen Bestandteil des Abfindungsanspruchs nach § 48 Abs. 1 RUO darstellt (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - [RdL 1960 S. 78]).
  • BVerwG, 21.07.1959 - I C 39.59

    Nachträgliche Berücksichtigung von Einwendungen gegen eine Schätzung im Rahmen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1960 - I B 99.60
    Die Beteiligung an einer Umlegung verpflichtet aber den Teilnehmer, im Rahmen seiner Möglichkeiten in einer sachgerechten und den Zielen der Umlegung entsprechenden Weise mitzuwirken (Urteil vom 21. Juli 1959 [BVerwGE 9, 93]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1970 - VII 221/69
    Es muß sich aber um Nachteile handeln, die infolge der Durchführung der Flurbereinigung entstehen und nur vorübergehender Art sind, sonach um Nachteile, die dadurch entstehen, daß der mit der Flurbereinigung erstrebte Dauerzustand nicht sofort erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.10.1960 - I B 99.60 - in RdL 1961, 26 und Helbing in RdL 1961, 273).

    Der Anspruch aus § 51 FlurbG ist aber nicht davon abhängig, daß die Flurbereinigungsbehörde an der Entstehung des Schadens ein Verschulden trifft (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.10.1960 aaO).

    Hiernach kann derjenige, der sich durch zurechenbare Handlungen selbst schädigt, seinen Schaden nicht auf andere abwälzen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.10.1960 aaO und Urt.d.erk.Senats vom 21.11.1957 - 5 S 322/56 -).

    Diese Schäden sind auch nicht unmittelbar durch Flurbereinigungsmaßnahmen entstanden, was Voraussetzung für eine Entschädigung nach § 51 FlurbG ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.10.1960 aaO).

  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1960 - 1 B 99.60 - (Buchholz 424.00 § 56 RUO Nr. 1) ab.
  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 13 A 07.2750

    Zur Festsetzung eines Geldleistungsanspruchs in einem Flurbereinigungsplan -

    Da es sich um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch handelt, der kein Verschulden der Flurbereinigungsbehörden voraussetzt, vermag der Einwand des Beklagten, der Schaden an dem Wehr sei weder vom ALE noch von der Beigeladenen zu vertreten, dessen Einstehenmüssen bereits aus Rechtsgründen nicht in Frage zu stellen (vgl. z.B. BVerwG vom 28.10.1960 RdL 1961, 26 = RzF 3 zu § 51 Abs. 1; Schwantag, a.a.O., RdNr. 7 zu § 51).

    Gründe dafür, dass dem Kläger eine Verletzung der ihm als Teilnehmer obliegenden Pflicht zur Vermeidung bzw. Minderung von Schäden vorgeworfen werden könnte, die in entsprechender Anwendung von § 254 BGB zu einer Reduzierung des Umfangs des Ausgleichsanspruchs führen kann, liegen nicht vor (s. hierzu BVerwG vom 28.10.1960 a.a.O.; Schwantag, a.a.O., RdNr. 7 zu § 51 Abs. 1).

  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 20.80

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen eines

    Denn eine dauernde Minderung des Nutzungwerts eines Grundstücks wird in der Regel schon bei der Schätzung nach § 28 Abs. 1 FlurbG berücksichtigt; soweit dabei Umstände, die auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung wesentlichen Einfluß haben, nicht entsprechend berücksichtigt werden können, sind feststellbare dauernde oder langjährige Beeinträchtigungen im Rahmen der Landabfindung nach § 44 Abs. 2 FlurbG zu beachten, um die geforderte Wertgleichheit der Landabfindung herbeizuführen (Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG 1 C 95.58 - [RdL 1960, 78];Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG 1 B 99.60 - [RdL 1961, 26]).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 9.65

    Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Leistungsklage -

    Es wäre daher nicht zulässig, die Klage in Höhe des vom Flurbereinigungsgericht zuerkannten Anspruchs deswegen als unbegründet abzuweisen, weil sachlichrechtlicher Gegner dieses Anspruchs nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Teilnehmergemeinschaft und nicht die hier beklagte Spruchstelle ist (vgl. BVerwG I C 95.58 = RdL 1960 S. 78 und BVerwG I B 99.60 = RdL 1961 S. 26).
  • BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60

    Voraussetzungen der Rebflurbereinigung eines Weinanbaugebietes - Vorläufige

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Kläger gezwungen werden können, der Rebaufbaugenossenschaft beizutreten; jedenfalls sind sie auch als Beteiligte eines Flurbereinigungsverfahrens verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einer sachgerechten und den Zielen der Flurbereinigung entsprechenden Weise mitzuwirken (BVerwGE 9, 93; Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG I B 99.60 - [RdL 1961 S. 26]), da diese nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch im wohlverstandenen Interesse des einzelnen Beteiligten durchgeführt wird.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 1.16

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs-

    Denn die einzelnen Teilnehmer eines Neuordnungsverfahrens trifft eine Mitwirkungspflicht, die ihnen abverlangt, im Rahmen der für alle geltenden Pflicht zu sachgerechter Mitwirkung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens beizutragen (st. Rspr. des BVerwG, z.B. Beschluss vom 28.10.1960 - BVerwG I B 99.60 -, RdL 1961, 26; Urteil v. 8. November 1973 - V C 19.71 -, BVerwGE 44, 164).
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 19.72

    Verpflichtung zur Annahme einer Bestellung zum stellvertretenden

    Die Mitwirkungspflicht gebietet dem einzelnen Teilnehmer nur, im Rahmen der für alle geltenden Pflicht zu sachgerechter Mitwirkung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu einem erfolgreichen Abschluß des Verfahrens beizutragen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG I B 99.60 - [RdL 1961, 26]; Beschluß vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 - [RdL 1961, 136]).
  • BVerwG, 07.06.1963 - I B 80.63

    Bestehen einer angemessenen Entschädigung für eine vorläufige Anordnung mit

    Die Ausgleichsansprüche nach §§ 36 Abs. 1 Satz 2, 51 Abs. 1 FlurbG bestehen neben dem Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG I B 99.60 -, Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG I C 117.59 -, RdL 1962 S. 106).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 18.15

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs-

    Denn die einzelnen Teilnehmer eines Neuordnungsverfahrens trifft eine Mitwirkungspflicht, die ihnen abverlangt, im Rahmen der für alle geltenden Pflicht zu sachgerechter Mitwirkung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens beizutragen (st. Rspr. des BVerwG, z.B. Beschluss vom 28.10.1960 - BVerwG I B 99.60 -, RdL 1961, 26; Urteil v. 8. November 1973 - V C 19.71 -, BVerwGE 44, 164).
  • BVerwG, 04.04.1984 - 5 B 133.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 2.16

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs-

  • OVG Thüringen, 13.05.2019 - 7 F 411/15

    Nachteilsausgleich für einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb im

  • BVerwG, 08.12.1987 - 5 B 111.87

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1976 - 3 C 19/75
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1964 - V 768/63
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 7 S 469/91
  • VGH Bayern, 25.01.1979 - 61 XIII 78
  • VGH Hessen, 10.09.1975 - III F 71/72
  • VGH Bayern, 05.10.1972 - 136 XIII 70
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1971 - IX G 32/68
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